Die Wurzeln des Verbandes der Restaurator:innen 25 Jahre VDR – Ein Blick zurück

Vor 25 Jahren entstand der Verband der Restauratoren (VDR) – ein Zusammenschluss, der heute selbstverständlich wirkt, damals aber ein gewaltiges Unterfangen war. Acht Verbände, rund 3.000 Restaurator:innen, unterschiedliche Traditionen, Temperamente und berufspolitische Vorstellungen: Die Fusion zu einem einzigen eingetragenen Verein war ein Prozess, der sich über fast ein Jahrzehnt zog und bei dem es, wie Beteiligte rückblickend sagen, „menschelte“.

Heute, ein Vierteljahrhundert später, blicken wir auf 13 Präsidien, zahlreiche Vorstandsmitglieder und ein engagiertes Verbandsleben zurück. Dass dieses kollegiale Miteinander nicht selbstverständlich ist, zeigt ein Blick in die Fusionsgeschichte und die Geschichte der Vorgängerverbände – und genau diesen Blick wollen wir schlaglichtartig werfen mit der hiermit beginnenden Blogserie zum Jubiläumsjahr 2026.

Die lange Vorgeschichte: Viele Stimmen, ein Ziel

Die Wurzeln unseres Verbandes reichen zurück in die 1950er Jahre. ADR, DRV und IADA wurden zwischen 1956 und 1958 gegründet – in einer Zeit, in der es noch keine geregelte Restaurator:innenausbildung gab und fachliche Selbsthilfe im Mittelpunkt stand. In den 1980er und frühen 1990er Jahren kamen weitere Verbände hinzu, die jeweils eigene berufspolitische Anliegen vertraten: der DVFR für selbstständige Restaurator:innen, der BsgR für staatlich geprüfte Restaurator:innen, der bdr für Diplom-Restaurator:innen sowie die beiden ostdeutschen Verbände RVS und RFV als Nachfolgeorganisationen der DDR-Sektion Restaurator:innen im Verband Bildender Künstler.

(Zu allen Verbänden werden wir in dieser Blogreihe in den kommenden Monaten berichten. Eine Übersicht der ausgeschriebenen Verbandsnamen ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.)

Schon 1994 beschlossen die acht Restauratorenverbände, ihre Kräfte zu bündeln. In Göttingen gründeten sie die Vereinigung der Deutschen Restauratorenverbände (VDR), um künftig „mit einer Stimme“ aufzutreten. Zuvor hatten die Einzelverbände zwar eigene Akzente im kulturellen Leben gesetzt, doch zentrale Anliegen – etwa die Entwicklung gemeinsamer Ausbildungsstandards – kamen nur langsam voran.

Liste der Verbände und Mitgliederzahlen von 1996, aus: Kornelius Götz, Die Restauratorenverbände in Deutschland. Begriffsbestimmung – Strukturdaten – Typologie, in: Spannungsfeld Restaurierung, AdR-Schriftenreihe Heft 2/1996.

Zum ersten Vorsitzenden wurde Gereon Lindlar, zur Geschäftsführerin Henrietta Kopp-Hessels gewählt. Die Vereinigung gab ein Bulletin heraus, das die Verbände ihren Publikationen beilegten.

Inhaltlich konzentrierte sich die Vereinigung der Restauratoren auf Fragen des Berufsschutzes und auf einen Gesetzesentwurf, der in allen 16 Bundesländern eingebracht werden sollte. Schon die koordinierten Verhandlungen verschafften den Restaurator:innen mehr Gewicht als die bisherigen Einzelinitiativen. Dennoch zeigte sich: echte Wirkung kann nur mit einer weitergehenden organisatorischen Einheit erreicht werden. Die Idee einer Fusion gewann daher an Dynamik.

Zähe Verhandlungen und dicke Aktenordner

Die Mitgliederversammlungen aller acht Verbände autorisierten folglich ihre Vorstände, Fusionsverhandlungen zu führen. 1999 wurde die Satzung der Dachvereinigung entsprechend erweitert. Eine Arbeitsgruppe erarbeitete eine neue Satzung, Präambel und Geschäftsordnung für einen gemeinsamen Verband. Es entstand ein Verschmelzungsvertrag.

Generell liefen die Fusionsverhandlungen schleppend. Berufspolitisch gab es divergierende, auseinanderlaufende Lösungsansätze, die zusammengebracht werden mussten. Auch wurde über Stimmrechte und die unterschiedlichen Ausbildungswege der Mitglieder diskutiert – wobei die Lösung dieser Konflikte darin bestand, dass alle Mitglieder der fusionierenden Verbände automatisch übernommen wurden im Sinne einer sogenannten „Besitzstandswahrung“. Restaurator:innen ohne Hochschulabschluss konnten nur in den ersten drei Jahren nach Gründung über eine Übergangsregelung beitreten.

Dabei musste der Sonderstatus der IADA berücksichtigt werden, denn sie war kein eingetragener Verein und zudem international organisiert. Ihre Mitglieder mussten innerhalb eines Jahres einzeln beitreten, ebenfalls ohne erneutes Aufnahmeverfahren.

Mit der Übergangsregelung waren Versprechen verbunden, Lösungen zu suchen, wie sich Restaurator:innen ohne Studienabschluss durch Fernstudiengänge weiterqualifizieren konnten – etwa durch das damalige viersemestrige weiterbildende Studium „Restaurierung“ an der FernUniversität in Hagen, kurz „WeiSRest“ genannt, welches die AdR und die IADA über zwei Jahre mit der Universität entwickelt hatten. [1] Auch versprach man der Ausbildung am Römisch-Gemanischen Zentralmuseum jede erdenkliche Unterstützung bei der Veränderung seiner Ausbildung in Richtung Fachhochschule anzubieten. Ähnliches galt für das Goering Institut. Absichtserklärungen, die – wie sich Jahre später herausstellen wird – nur teilweise einlösen ließen.

Rückblickend auf die Fusionsverhandlungen berichteten die damals Beteiligten von „aufbrausenden Charakteren“ und „Türenschlagen“. Dies geht auch aus dem beim VDR archivierten seitenlangen Briefverkehr, der sich mal streitend aggressiv, mal versöhnlich verbindlich, genervt, sarkastisch bis humorvoll liest.

Gewiss war es ein nervenaufreibender Prozess, in dem berufspolitische Vorstellungen zusammengeführt, Satzungsdetails verhandelt und Besitzstände gesichert werden mussten. Die Arbeitsgruppe, die die Grundlagendokumente erarbeitete, rang um jedes Wort. Es herrschte eine Stimmung des gegenseitigen Misstrauens, dass Einzel- vor gemeinschaftliche Interessen gestellt würden. An den Verhandlungen Beteiligte schrieben von „Frust und Demotivationsschüben“ angesichts der immer neuen Wortmeldungen.

„Die Fusion? Die erleben wir nicht mehr“, zitierte Kornelius Götz in der AdR-aktuell 1/2001 manche Kolleg:innen, die schon nicht mehr daran geglaubt hatten, dass die Fusion jemals Wirklichkeit werden konnte.

Der Durchbruch: März 2001

Im März 2001 war es geschafft: Die verschmelzungsfähigen Vorgängerverbände lösten sich auf, der neue Verband der Restauratoren wurde beim Amtsgericht Berlin‑Charlottenburg eingetragen. Rechtlich trat der VDR in alle Rechte und Pflichten der Vorgängerverbände ein – Vermögen, Mitglieder, Verträge. Wirtschaftliche Nachteile für die Mitglieder gab es nicht. Für Mehrfachmitgliedschaften wurde eine symbolische Abfindung von 1 DM festgelegt.

Grafik zur Fusion, aus: AdR-aktuell 3/2000
Abschied vom 1994 gegründeten Dachverband Vereinigung Deutscher Restauratorenverbände, VdR in Wolfenbüttel, nach Abfassung des Fusionsvertrages und vor der notariellen Unterzeichnung der Verschmelzung in Kassel. Dritte von links: Geschäftsführerin Henrietta Hessels.
Gereon Lindlar im Editorial des VDR-Bulletins 2/2001

Gereon Lindlar, der nach der Fusion Präsident des Übergangspräsidiums wurde, schrieb im VDR‑Bulletin 2/2001:

„Bei allen Beteiligten ist es deutlich zu spüren: eine gewaltige Menge kleinerer und größerer Sorgen fallen von uns ab. Wir können jetzt die Früchte ernten, für deren Wachsen viele Restaurator/innen mehrerer Generationen gesorgt haben.“ Und weiter: „Nun sind wir der kompetente berufspolitische Ansprechpartner… unter einem Dach.“

In der dpa-Meldung vom 22.01.2001 ist zu lesen:

Berlin wird Sitz der Restauratoren – Verband neu gegründet

Erstmals in ihrer Geschichte haben die Restauratoren in Deutschland eine gemeinsame Interessenvertretung. Sechs Einzelverbände schlossen am Sonnabend in Aschaffenburg zum Verband der Restauratoren (VDR) zusammen. Das bestätigte der Vorsitzende eines der Einzelverbande‚ Kornelius Götz, am Sonntag. Der neue Verband vertritt 3000 Restauratoren in ganz Deutschland und hat seinen Sitz in Berlin. Ein siebter und Ietzter Verband wird erst in der kommenden Woche über seine Teilnahme an der Fusion entscheiden. An der Zustimmung gebe es aber keinen Zweifel. Der Berufsstand verspricht sich von dem Zusammenschluss eine schlagkräftigere Interessenvertretung. Der neue Verband soll die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und den Austausch auf europäischer Ebene fördern.

Anm. der Red. Die offizielle Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages erfolgt am 2./3. Februar 2001.“

Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrags am 3. Februar 2001. Foto: Roger Kossann

Strukturen, die bis heute tragen

Mit der Fusion entstand ein Übergangspräsidium, das aus den Vorsitzenden der Altverbände und weiteren Delegierten bestand. Es wählte einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, die den Verband nach § 26 BGB vertraten. Die erste ordentliche Mitgliederversammlung sollte innerhalb von sechs Monaten stattfinden.

Parallel wurden die Grundlagen für die heutige Verbandsstruktur gelegt: Fachgruppen, Landesgruppen, ein erweiterter Vorstand, klare Stimmrechtsregelungen und ein einheitlicher Mitgliedsbeitrag. Die IADA, als nicht eingetragener Verein, erhielt einen Sonderweg: Ihre Mitglieder mussten einzeln beitreten, ihr Vermögen ging per Einzelrechtsnachfolge über.

Auch die Publikationen wurden neu geordnet. Das Übergangspräsidium folgte der Empfehlung des „Arbeitskreises Publikationen“ und schuf eine gemeinsame Zeitschrift: das VDR‑Bulletin, das zunächst noch im Gewand der Vereinigung der Restauratorenverbände erschien und später umgetauft wurde in „vdr aktuell“ – eine Bezeichnung, die der elektronische monatliche Newsletter des VDR heute noch trägt.

Strukturschema des VDR, veröffentlicht im VDR Bulletin, Sonderdruck März 2000.

Ein Verband findet seine Identität

Die Monate vor der ersten Mitgliederversammlung waren geprägt von Feinarbeit – und von der Erkenntnis, dass man nicht alles bis ins Letzte regeln sollte. Ein Vorvertrag und Zustimmungsbeschluss mussten formuliert werden. Die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre und Monate lehrten die Beteiligten, nur noch so viele Änderungen durchzuführen wie notariell unabdingbar.

Alle wollen zum Schluss kommen und befürchten in die Zeiten der Satzungsdiskussionen zurückzufallen, „wenn das Bündel zu weit aufgeschnürt wird“. Es herrschte die Sorge, dass die mühsam errungene Einigung wieder ins Wanken geraten könnte. „Der neue VDR scheint zu pubertieren“, heißt es in den Akten. Und: „Wir sollten nicht regelungswütig haarklein das gesamte Liebesleben des neuen Verbandes schon vorbestimmen wollen. Der muss doch auch eine Chance bekommen, eine eigene Identität zu entwickeln“, ein humorvoller Hinweis auf die vielen Emotionen, die in diesen Wochen mitschwingen.

Der Start in eine gemeinsame Zukunft

Am 29. September 2001 fand in Berlin die erste Mitgliederversammlung des neuen Verbandes der Restauratoren statt. Hier wurde das erste fünfköpfige Präsidium gewählt:

Die Fachgruppen formierten sich neu, Ländergruppen (heute: Landesgruppen) entstanden, wobei diese Gremien in erster Instanz durch die Mitgliederversammlung eingesetzt werden mussten.
Der Verband begann, sich in der Fachöffentlichkeit und gegenüber der Politik als gemeinsame Stimme der Restaurator:innen zu etablieren. In den Jahren nach der Fusion konnte der VDR einiges erreichen, anderes scheiterte. Hierzu will der VDR im Verlauf des Jubiläumsjahres noch reflektieren.

Heute, 25 Jahre später, zeigt sich: Die Mühen haben sich durchaus gelohnt. Aus acht Verbänden wurde ein gemeinsamer, lebendiger Berufsverband – getragen von vielen engagierten Menschen, die damals wie heute daran glauben, dass Restaurator:innen gemeinsam mehr erreichen. Und bis heute ist die Struktur des Verbandes geprägt von den sieben fusionierten Vorgängerverbänden, im heutigen VDR weiterleben.

In den nächsten Monaten stellen wir die Vorgängerverbände genauer vor.
Dafür war und ist unser Jubiläumsteam mit Dr. Thomas Krämer, Dr. Anne Wermesch, Annett Xenia Schulz und Ronja Schuleri fleißig am recherchieren.
Ein herzliches Dankeschön geht an die vielen Mitglieder, die unsere Recherchen mit der Bereitstellung von Material und durch Auskünfte unterstützt haben! Sollten Sie ebenfalls Informationen zur Geschichte der Vorgängerverbände und Fusion sowie Fotos haben, melden Sie sich gerne in der VDR-Geschäftsstelle.

Beitrag: Patricia Brozio

Anmerkungen:

[1] Details zum Fernstudium in Hagen sind nachzulesen in: AdR-aktuell 3/2000, S. 8 und 1/2001, S. 6 f.

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