Constanze Fuhrmann ist seit April 2019 die neue Leiterin des Fachreferats „Umwelt und Kulturgüter“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Mit der Restauratorin und Kunsthistorikerin sprach Gudrun von Schoenebeck von der Online-Redaktion des VDR über die aktuellen Förderlinien der DBU und welche Kriterien für eine Antragstellung wichtig sind.
Frau Fuhrmann, seit gut einem Jahr leiten Sie das DBU-Fachreferat „Umwelt und Kulturgüter“. Inwiefern ist dieses Fachreferat wichtig für die wissenschaftlich ausgebildete Restauratorenschaft?
Constanze Fuhrmann: Seit Gründung der Stiftung ist die Bewahrung und Sicherung von national wertvollem Kulturgut im Hinblick auf schädliche Umwelteinflüsse ein fest verankerter Förderschwerpunkt. Das ist auch deshalb so wichtig, weil es kein nationales Forschungsprogramm oder andere Fördermöglichkeiten gibt, die sich damit befassen. Die Forschungsmöglichkeiten sind daher reduziert, was auch mit einem Nachwuchsproblem zu tun hat.
Ihre Förderlinien hat die DBU über die Jahre hin angepasst und Schwerpunkte haben sich verändert. Welche Themen sind wichtig und aktuell?
Constanze Fuhrmann: Im Mittelpunkt stehen – und das hat sich nicht verändert – die Herausforderungen, die sich aus menschengemachten Umwelteinflüssen ergeben. Hier fördern wir Entwicklung und modellhafte Anwendung von innovativen Methoden, Verfahren und Produkten.
Die Art und der Umfang wie Kulturgüter geschädigt werden, hat sich jedoch verändert. Deshalb haben wir 2016 das Förderthema inhaltlich überarbeitet und die Auswirkungen des Klimawandels und den Umgang mit Altrestaurierungen hinein genommen. Der Abbau von und Umgang mit schädigenden Bioziden, Hydrophobierungsmaterialien oder Epoxidharzen soll dadurch weiter erforscht werden. Wir fördern aber auch Bildungsprojekte insbesondere mit Fokus auf Kinder und Jugendliche, Weiterbildungsangebote oder innovative Maßnahmen zur Lösung von Konflikten. Hier liegen Projekte oft im Schnittbereich zwischen Denkmalpflege, Naturschutz oder historischen Kulturlandschaften, etwa wenn es um die naturverträgliche Instandhaltung von Mauerwerk geht oder die Frage, wie man mit Überresten aus dem 2. Weltkrieg aus Sicht des Naturschutzes und des Denkmalschutzes umgeht. Und nicht zuletzt können auch Maßnahmen für eine präventive Konservierung innovativ und damit förderwürdig sein.
Wie entscheiden Sie, ob ein Kulturgut national wertvoll ist und wie hoch liegt die Messlatte bei der Innovation?
Constanze Fuhrmann: Wir möchten starre Definitionen von Kulturerbe oder was als national wertvoll angesehen wird vermeiden. Zum Kulturerbe gehören für uns auch das Naturerbe, die Archäologie oder etwa Kunststoffe aus den 60er Jahren. Und wenn ein Antragsteller erläutern kann, dass das betreffende Kulturgut gesellschaftlich bedeutend ist, einen historischen Wert hat oder wichtig für den Zeitgeist ist, dann können auch Alltagsgegenstände in diesem Sinne national wertvoll sein.
Innovativ muss nicht immer High Tech bedeuten. Der Antragsteller muss jedoch darlegen können, inwieweit der Projektansatz über den bisherigen Stand der Technik hinausgeht.
Können Sie Tipps für Antragsteller geben?
Constanze Fuhrmann: Für einen Antrag – den auch übrigens klein- und mittelständische Unternehmen stellen können – muss der Innovationsgedanke und der Aspekt der Umweltrelevanz gegeben sein. Wenn man also eine Idee hat, die den Kriterien entspricht, freue ich mich, wenn man Kontakt zu mir aufnimmt. Wir setzen uns dann im Vorfeld zusammen, diskutieren das Projekt und begleiten den Antragsteller während des gesamten Verfahrens.
Zur Person:
Constanze Fuhrmann, M.A., M.Sc., ist Restauratorin, Kunsthistorikerin und erfahren im Programm- und Projektmanagement in Forschung und Kulturpolitik. Vor ihrem Einstieg bei der DBU arbeitete sie in der Abteilung Digitalisierung von Kulturerbe des Fraunhofer-Instituts für Graphische Datenverarbeitung IGD in Darmstadt und war im Fraunhofer Büro in Brüssel, Netzwerk Nachhaltigkeit und Forschungsallianz Kulturerbe tätig.
In ihren Abschlussarbeiten „Der Erhalt der Nachkriegsmoderne in New York City – eine denkmalpflegerische Debatte“ und „Public-Private Partnerships: a suitable option for heritage management?“ widmete sie sich Themen zur Denkmalpflegetheorie und zum Kulturerbemanagement.
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- DBU-Förderthema 12: Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen – mit Projektbeispielen und Ansprechpartnern