Die akademische Disziplin Restaurierung ist nun über 50 Jahre alt. Das Selbstverständnis unseres freien Berufs stützt sich auf den wissenschaftlich-methodischen und technisch-künstlerischen Charakter unserer Arbeit. Was tatsächlich freiberufliche Restaurierungsleistung ist und welche Leistungen an welcher Art Kulturgut unsere akademische Fachexpertise zwingend verlangt, ist nie allgemeingültig beantwortet worden.
Die Anerkennung des freien Berufsstandes bleibt aktuelle Aufgabe. Hierbei ist auch die Qualitätssicherung des Berufsnachwuchses von höchster Bedeutung. Die zunehmende Wissenschaftlichkeit des Restaurierungsstudiums hat zur Emanzipation des akademischen Berufs sehr beigetragen. Sie darf allerdings nicht auf Kosten von Praxiskompetenz gehen. Auch die Professionalität, das Vermögen und die Expertise der Nachwuchskräfte fallen zuletzt auf die gesamte Berufsgruppe zurück. Das kann nicht von den Hochschulen allein geleistet werden.

Um 2020 die Freilegung und Konservierung der Ausmalungen in der ehemaligen Hauskapelle des Herrenhauses Oberzetzscha/Thüringen als freiberufliche Leistung ausschreiben zu dürfen, musste der zuständigen Vergabestelle diese Einordnung begründet werden. Die Bedeutung einer kompetenten Fachplanung wird an solchen Beispielen überdeutlich.
Wer alljährlich mit Berufsinteressierten, mit Studierenden und mit Frischgraduierten zu tun hat, beschäftigt sich zwangsläufig immer wieder mit der Standortbestimmung der akademischen Ausbildung und unseres Berufsstandes. Seit 25 Jahren bin ich als freiberuflicher Restaurator selbstständig tätig und ebenso lange bin ich auch mit der Ausbildung unseres restauratorischen Nachwuchses befasst; als Hochschulmitarbeiter, als Praktikumsausrichter und als Lehrender. Meine persönliche Sicht auf die Entwicklung und die Perspektiven unseres Berufsstandes hatte ich in einem Vortrag am 10. Oktober 2024 anlässlich des 50-jährigen Studiengangsjubiläums an der Hochschule für Bildende Künste in Dresden vorgestellt, mit den Schwerpunkten Freiberuflichkeit, Selbstständigkeit und Qualitätssicherung. Ich wurde gebeten, diese Themen hier noch einmal aufzugreifen.
Seit nun über 50 Jahren gibt es in Deutschland die akademische Ausbildung im Bereich Restaurierung als eigenständiges Fachgebiet. Seit meiner eigenen Studienzeit in den 1990er Jahren hat sich vieles verändert, manches aber auch nicht.
Beachtlich ist die Weiterentwicklung der akademischen Disziplin Konservierung/ Restaurierung an den unterschiedlichen Institutionen. Vor allem mit der Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses in den frühen 2000er Jahren wurde die Spezialisierung vertieft und die fachspezifische Ausbildung intensiviert.
Bei allem Stolz über das erreichte hohe Niveau restauratorischer Forschung und Praxis nach über 50 Jahren akademischer Restaurierungsausbildung muss uns aber immer noch und immer wieder befremden, dass bis heute die Anerkennung des akademischen Abschlusses als geschützte und verbriefte Qualifikation weitgehend aussteht.
Vor fast 45 Jahren haben die restauratorischen Fachverbände Westdeutschlands die Stellungnahme zu „Berufsbild und Ausbildung des Restaurators in der Bundesrepublik Deutschland“ verfasst, das sogenannte „Rosa Papier“.[i] Es enthielt bekanntlich die Forderung, dass die restauratorische Ausbildung grundsätzlich auf Hochschulniveau als akademisches Diplomstudium erfolgen müsse.
Dem schon seit den frühen 1970er Jahren an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart aufgebauten Restaurierungsstudium folgten nun rasch weitere Studiengänge an der Technischen Hochschule in Köln und an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim.
Im Osten, in der damaligen DDR, richteten sich die Studienangebote nach den „Erfordernissen der Volkswirtschaft“ und blieben auf ein Minimum begrenzt. Wer nicht nach abgeschlossener Handwerksausbildung eine „Delegierung“ eines Museums oder volkseigenen Denkmalpflegebetriebes an die Fachschulen nach Potsdam oder Berlin erhielt, hatte einzig an der Kunsthochschule in Dresden eine marginale Chance auf einen der ganz wenigen Studienplätze.
Im vereinigten Deutschland ab 1990 war das Plansystem mit den „Delegierungen“ ebenso Geschichte wie politische Zugangsbeschränkungen und es stand nun allen offen, sich zu bewerben.
In der Zeit nach der deutschen Wiedervereinigung musste sich im Osten bekanntlich vieles, eigentlich fast alles, neu sortieren. Denkmalpflege und Restaurierung wurden im Zuge des „Aufbaus Ost“ damals massiv gefördert. Die zu bewältigenden Aufgaben waren gigantisch. Die Restaurierungsbetriebe suchten händeringend Fachpersonal, interessierten Autodidakten standen die Türen sperrangelweit offen.
Und es ist durchaus bemerkenswert: Obwohl es so leicht schien, jetzt ganz ohne spezifische Ausbildung, geschweige denn jahrelanges Hochschulstudium, zum Restaurator zu werden, standen trotzdem gleichzeitig immer noch Hunderte für die noch sehr wenigen Studienplätze Schlange. Erst allmählich wuchsen die Zulassungszahlen infolge einer Aufstockung der Kapazitäten sowie durch Neugründungen von Studiengängen wie in Erfurt oder München.
Uns beflügelte damals die Aussicht auf eine erfüllende Tätigkeit und ich kann mich nicht erinnern, dass irgendjemand an deren Auskömmlichkeit in der Zukunft ernsthaft zweifelte. Vielmehr sind wir tatsächlich davon ausgegangen, dass über kurz oder lang mit dem Schutz der Berufsbezeichnung und mit der verbindlichen Voraussetzung des akademischen Abschlusses für die Berufsausübung zu rechnen sei. Als wir dann unser Diplom in den Händen hielten, fanden wir uns jedoch auf einem nach den goldenen Aufbau-Ost-Jahren übersättigten Markt wieder. Es tummelten sich zwischen alleskönnenden Baudenkmalpflege-Großfirmen eine Vielzahl alteingesessener Künstlerrestauratoren und hinzugekommener Quereinsteiger. Der Berufsstart war alles andere als ein Selbstläufer.
Aber hat sich seitdem viel verändert?
Gründungsprozesse sind in Deutschland in den letzten Jahrzehnten vereinfacht und erleichtert worden. Durch die digitalen Informationsmöglichkeiten ist heute eine weit bessere Vorbereitung für die eigene Selbstständigkeit möglich. Aber stattdessen wird der direkte Berufseinstieg mit eigener Unternehmensgründung heute offenbar viel seltener gewagt als damals. Was fehlt, ist eine „Willkommenskultur“. Der offene Markt, auf dem sich der Berufsnachwuchs nach erfolgter Graduierung um entsprechende Projekte bewerben könnte, war und ist – wenngleich regional etwas differenziert – ausgesprochen schmal. Und auf diesem Markt konkurrieren nach wie vor sehr unterschiedliche Anbieter. Die Auftragsvergabe für restauratorische Leistungen erfolgt landauf landab äußerst uneinheitlich, ja zuweilen chaotisch. Und zwar sowohl in Bezug auf die Verfahren als auch auf die Inhalte oder die geforderten Eignungsvoraussetzungen.
In den veröffentlichten Ausschreibungen fehlt manchmal jede Qualifikationsanforderung, andermal wird „mindestens ein Restaurator im Handwerk“ verlangt. Und wenn es definierte Vorgaben gibt, kann es ausreichen, wenn irgendjemand eine Urkunde vorlegt, wer auch immer dann tatsächlich die Arbeit ausführt.

Die umfassende Instandsetzung und Restaurierung der romanischen Kunigundenkirche in Borna/ Sachsen umfasste 2015-2019 das gesamte Gebäude innen und außen. Die Leistungen sind hier so aufgeschlüsselt worden, dass freiberufliche und handwerklich-gewerbliche Maßnahmen mit und ohne Qualifikationsnachweis des „Restaurators im Handwerk“ in Einzellose nach jeweiligem Verfahren ausgeschrieben werden konnten. Für die freiberuflichen Restaurierungsleistungen fand die neue Unterschwellen-Vergabeordnung (UVgO) hier erstmals in Sachsen Anwendung.
Während im Zuge der Europäisierung offene Märkte und freier Wettbewerb propagiert und gefördert werden, wird der Löwenanteil restauratorischer Arbeiten vom öffentlichen Auftraggeber weiterhin beschränkt vergeben. So lange es die Schwellenwerte [ii] irgend zulassen, geht es ohne vorgeschalteten öffentlichen Wettbewerb an einen Kreis der Bewährten und Weiterempfohlenen. Wohl dem, der dazugehört. Im tatsächlich stattfindenden offenen Wettbewerb wird auf die real existierenden Berufsprofile im Grunde kaum Rücksicht genommen, insbesondere nicht auf die Unterscheidung freiberuflicher und handwerklich-gewerblicher Leistungen. Es gibt keine entsprechende Definierung von Arbeitsaufgaben und erst recht keine Aufteilung in entsprechend unterschiedlich zu behandelnde Einzellose im Vergabeverfahren. Das täte aber durchaus sehr not.
Vor über 15 Jahren erarbeitete ein Arbeitskreis der E.C.C.O. Kompetenzniveaus für Konservierung-Restaurierung auf der Grundlage des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR).[iii] Im Zuge europäischer Angleichung wurde hier die Bedingung der Hochschulausbildung als Grundvoraussetzung für das Erreichen bestimmter Kompetenzniveaus formuliert. Zusätzlich werden bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten verlangt, also ein bestimmter Grad wissenschaftlicher Ausbildung und berufspraktischer Erfahrung. Erst das mit dem akademischen Master erreichbare Niveau 7 entspricht der Fachkompetenz, Konservierungs- und Restaurierungsprozesse selbstständig durchzuführen.
Auf dieser Grundlage wäre ein vollständiges Berufsregister mit transparenter Angabe der jeweiligen akademischen Qualifikation und des jeweiligen Kompetenzniveaus möglich, restauratorische Aufgaben könnten bedarfsgerecht adressiert werden. Tatsächlich finden die EQR-Kompetenzniveaus für die Qualifikationsanforderungen bei der Ausschreibung restauratorischer Leistungen aber praktisch fast keine Anwendung.
Erklärtes Studienziel der Master- und Diplomstudiengänge an unseren Hochschulen ist die freie Berufsausübung. Es geht also um die selbstständig ausgeführte wissenschaftlich-methodische oder technisch-künstlerische Tätigkeit. Berufsstandwahrung heißt, konsequent selbst dafür zu sorgen, dass der akademische Beruf als solcher ausgeführt wird und sich von anderen unterscheidet. Und dabei geht es bei der Anerkennung unserer Freiberuflichkeit längst nicht nur um Versteuerungsfragen. Schon immer sehen wir uns mit einer Inanspruchnahme unseres Berufsfeldes durch andere konfrontiert. Grundvoraussetzung für dessen Verteidigung ist es, dass wir unser Berufsfeld möglichst präzise definieren und dass wir selbst dieser Definition treu bleiben.
Gäbe es Leistungsdefinitionen, mit denen die wissenschaftlich-methodische oder technisch-künstlerische Prägung von praktischen Konservierungs- und Restaurierungsleistungen festgestellt würde, könnten diese präzise von gewerblicher, rein handwerklicher Tätigkeit abgegrenzt werden. Natürlich ist unser freiberufliches Leistungsspektrum nicht auf Untersuchung, Konzepterstellung und Ausführungsbegleitung beschränkt. Unsere praktische Arbeit umfasst nicht nur Anwendungsproben zur Konzeptfindung und anspruchsvolle Rekonstruktionen, die ehestens als künstlerische Leistung verstanden und behandelt werden können.
So ist eine praktische Arbeit dem Gepräge nach freiberuflich, wenn deren Ausführung fachplanerische Kompetenz voraussetzt. Das wird daran deutlich, dass während der Umsetzung restauratorischer Konzepte deren Anwendbarkeit praktisch laufend zu überprüfen ist. Etwa wenn im Zuge der Bearbeitung die Vorgehensweise oder Technologie modifiziert oder angepasst werden müssen oder wenn während der Bearbeitung weiterer restauratorischer Untersuchungs- oder Handlungsbedarf unmittelbar zu erkennen und gegebenenfalls auch direkt zu erfüllen ist.
Auch künstlerische und wissenschaftliche Prägung restauratorischer Arbeit sind Merkmale ihres freiberuflichen Charakters. Die Wissenschaftlichkeit ist dabei aber nicht nur auf die unstrittigen naturwissenschaftlichen Kernkompetenzen zurückzuführen.[iv] Unsere wissenschaftlich basierten und reflektierten Tätigkeiten gehen weit darüber hinaus. So ist beispielsweise kulturwissenschaftliche Kompetenz vorauszusetzen, wenn bei Reinigungs- oder Freilegungsarbeiten authentische Substanz oder historische Nutzungs- und Werkspuren zu identifizieren sind, um sie im Arbeitsprozess nicht zu beschädigen oder zu verfälschen. Jeder aktiven Einflussnahme auf eine künstlerische Gesamtwirkung muss akademisch geschultes Kunstverständnis und kunstwissenschaftliche Basiskompetenz zugrunde liegen. Jede Maßnahme, die eine wahrnehmbare Änderung am Kunstwerk nach sich ziehen kann, ist hiervon betroffen. Wenn individuelles künstlerisches Vermögen unabdingbar ist, kann von künstlerisch geprägten freiberuflichen Tätigkeiten ausgegangen werden. Ob die Ausführung selbst übernommen oder fachlich angeleitet wird und welches Kompetenzniveau jeweils vorauszusetzen ist, bleibt freilich eine Einzelfallentscheidung, die gut begründet werden kann und muss.
Diese Leistungsdefinitionen können wir nur selbst erbringen. Wir müssen das Verständnis für die wissenschaftliche und künstlerische Grundlage und für die entsprechende Prägung unserer Arbeit noch immer und immer neu einfordern, ein halbes Jahrhundert nach der Begründung unserer akademischen Disziplin.
Im Arbeitsalltag können restauratorische Arbeiten als „gemischte Tätigkeiten“[v] durchaus handwerkliche Teilleistungen beinhalten, sind andernfalls womöglich gar nicht erfüllbar. Entscheidend für ihre Zuordnung ist, ob der freiberufliche oder der gewerbliche Anteil dominiert, um die gesamte Leistung als entsprechend „geprägt“ einzustufen. Die Grauzone scheint hier sehr groß und im Streitfall wird es immer Einzelfalluntersuchungen geben. Grundlegend muss uns freiberuflich Tätigen selbst jedoch immer sehr bewusst sein, dass unsere Leistungen diesen Maßgaben stets zu entsprechen haben und dass sie das nach unserer eigenen Überzeugung auch tun.
Handwerkliche Restaurierungen und Rekonstruktionen, die ohne die genannten fachplanerischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Kompetenzen der Ausführenden auskommen, setzen dennoch sorgfältige Ausbildung und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen voraus. Das Beherrschen historischer Techniken und die erfahrene Kenntnis historischer Materialien und Methoden sind sinnvollerweise mit einem Qualifizierungsgrad zu zertifizieren. Und der sollte für die Ausführung der handwerklich-gewerblichen Restaurierungsleistungen im Vorauswahlverfahren qualifizieren. Und ein solcher Qualifizierungsgrad muss dann auch abgefragt werden, ebenso wie der entsprechende akademische für freiberufliche Leistungen [vi] – und eben nicht beides scheinbar willkürlich austauschbar. Auf dieser Grundlage darf auch die jüngste Erscheinung des Qualifizierungsgrades mit dem fraglos irreführenden Fantasietitel „Master professional für Restaurierung im Handwerk“ nicht beunruhigen. Es handelt es sich ausdrücklich um einen rein handwerklichen Abschluss[vii] und auch deren Prüfungsordnung sollte im Hinblick auf den Gegenstand der Beschäftigung, nämlich die handwerklich-gewerbliche Restaurierung, verstanden werden.[viii] Mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Handwerk arbeiten wir in der Baudenkmalpflege von jeher hervorragend zusammen und achten einander. Im gemeinsamen Appell zur Nachwuchssicherung, dem sogenannten „Bildungsappell“ des VDR und des Zentralverbandes des deutschen Handwerks von 2018 sprachen sich beide Organisationen für „die Gleichwertigkeit der Bedeutung akademischer und beruflicher Qualifikationen im Kulturerbeerhalt“ aus.[ix]
Die Not der Denkmalpflege will sicher niemand kleinreden: Es gibt derzeit kaum noch Fachleute, die für die Ausführung handwerklicher Leistungen am Denkmalbestand in adäquater Qualität in der Lage wären. Es fehlt an Wissen um die Techniken und Materialien sowie an Anwendungserfahrung damit. Es fehlt an Verständnis und Einfühlungsvermögen und an Qualitätsbewusstsein.
Und gern sähen wir dieses Problem angegangen, sofern hier nicht ganz nebenbei Gleichwertigkeit und Gleichartigkeit verwechselt würde.
Erforderlich wäre hierfür eben jene präzise Leistungszuordnung. Art der Ausbildung, Qualifikation und Tätigkeit bedingen jeweils durchaus unterscheidbare, wenn auch nicht in allen Facetten immer ganz unterschiedliche Leistungsbereiche. In den meisten Fällen sind diese auch entsprechend tatsächlich aufteilbar, das wird nur viel zu selten konsequent praktiziert. Gegenüber den Verantwortlichen für Planungsaufgaben und Auftragsvergabe braucht es noch eine Menge Aufklärungsarbeit. Aufgrund gut geführter Argumentation ist aber schon manches Ausschreibungsverfahren korrigiert worden und wir dürfen hier nicht nachlassen.
Anstatt im „Master professional für Restaurierung im Handwerk“ eine existenzielle Bedrohung für unseren Beruf zu sehen, sollten wir am gemeinsamen Anliegen der Kunst- und Kulturguterhaltung auch weiterhin gemeinsam arbeiten. In einer Arbeitsgruppe im Sächsischen Landesamt für Denkmalpflege[x] wird gerade an einer Leistungszuordnung gearbeitet, in Profil und Anforderung auf die jeweiligen Ausführenden zugeschnitten.
Anderswo gibt es bekanntlich schon „Restauratorgesetze“. Es wirkt allerdings sehr so, als ob es bei den beiden Sonderfällen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bleiben wird. Eine Definition der Leistungsbereiche wird hier nicht vorgenommen und in der Vergabepraxis wird dem Vernehmen nach selbst in diesen Ländern die Restaurierung durchaus nicht konsequent als freiberufliche Tätigkeit behandelt, etwa mit den entsprechenden Vergabeverfahren.
Wir müssen vor allem selbst für Verbesserung sorgen, als Fachleute in Ämtern und Stiftungen, und natürlich vor allem mit restauratorischer Fachplanung. Dort können und müssen wir aktiv mitgestalten. Das setzt freilich voraus, dass dieser Fachverstand auch überhaupt und vor allem früh genug in Anspruch genommen wird. Und er muss vorher gut ausgebildet werden.
Je mehr wir dadurch offenen Wettbewerb mit präzisen Qualifikations- und Erfahrungsvoraussetzungen erreichen, häufen sich nun andererseits Berichte, dass für ausgeschriebene Projekte manchmal kaum noch geeignete Fachleute gefunden werden. Das kann einerseits daran liegen, dass sich freiberuflich Tätige aus steuerrechtlichen Gründen inzwischen eben gar nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen, die dem Verfahren nach gewerblichen Leistungen vorbehalten sind. Wenn sorglos Restaurierungen jedweder Art nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ausgeschrieben werden, wird damit den Freiberuflichen die Teilnahme praktisch verwehrt.
Es kann auch daran liegen, dass Projekte fachübergreifend zu komplex sind, dass freiberufliche und gewerbliche Leistungen unsauber vermischt werden oder dass schlicht der Gesamtumfang für Soloselbstständige, kleine Arbeitsgemeinschaften und Kleinstbetriebe zu groß ist. Es kann aber auch sein, dass der Fachkräftemangel zunehmend auch unseren Bereich betrifft und so scheint es, als hätte es lange nicht mehr eine so gute Zeit gegeben, um Restaurierung zu studieren.

Technologieentwicklungen und Anwendungserpobung von Mitteln und Methoden sind Wesensbestandteil vieler praktischen Konservierungsaufgaben. Auf naturwissenschaftlichen Grundlagen werden die spezifischen Lösungen als geistig-schöpferische Leistungen erbracht, es gibt für diese praktischen Arbeiten keine Normen und keine Kostentabellen.
Im Bild das Beispiel des Weißen Saal des Schlosses Dahlen/ Sachsen, wo in einem Pilotprojekt die Anwendung von Nanosolen zur Gefügefestigung desolater Stuckmaterialien und von Hinterfüllmassen auf Branntkalkbasis zur Sicherung Quadratmeter großer, abgelöster Putzflächen erprobt und exemplarisch realisiert wurde (Dipl. Rest. T. Schmidt und Dipl. Rest. A. Dähne 2019-2021).
Ich könnte und würde das auch gerne genauso unterschreiben, wenn denn sichergestellt wäre, dass die Qualität, die an unseren Hochschulen so sorgfältig ausgebildet wird, auch draußen weiterhin gefragt ist. Eigentlich sollte das nach über 50 Jahren akademischer Ausbildung nachdrücklich belegt werden können.
Wenn wir unser akademisches Studium ganz dem guten alten „Rosa Papier“ und vielen anderen Grundsatzpapieren gemäß als alleinverbindlich für die wissenschaftlich fundierte Planung und Ausführung von Konservierung/Restaurierung verstanden wissen und anerkannt haben wollen, dann müssen wir das selbst sehr konsequent und sehr aktiv betreiben.
Einerseits betrifft das fraglos das qualitativ hochwertige Hochschulstudium.
Hier müssen neben einer ganz unabdingbaren Verständigkeit für präzise wissenschaftliche Analyse und Synthese auch die künstlerisch-technischen Fertigkeiten und die restauratorische Praxiskompetenz der Studierenden den höchsten Ansprüchen genügen. Und andererseits müssen die Alumni draußen anspruchsvoll bleiben, sollten sich stets auf aktuellem Stand halten. Gerade wir in der Baudenkmalpflege Tätigen sehen uns so gern den Ingenieursberufen gleich, wollen uns hier auf Augenhöhe verstanden wissen. Die haben ihrerseits von jeher eine Pflicht zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung. Stellen wir uns dem? Wir haben die Hochschulen. Wir kennen die Bedarfe. Und wir haben ja eigentlich einen Beruf, dessen Aufgaben ohnehin mit steter Fortbildung verbunden sind. An einem organisierten, berufslebenslangen Lernen muss unser gemeinsames Interesse bestehen. Und zwar generationsübergreifend, die ganze Berufsgruppe betreffend.
Zuletzt geht es darum, durch unser Leistungsvermögen unseren Anspruch zu verteidigen und die qualitätsbewusste Nachfrage, unseren Markt, zu erhalten. Nur wenn überzeugend bekannt ist, dass eine bestimmte Qualität leistbar ist, wird sie auch abgefragt. Das ist tatsächlich keine hohle Floskel. Sätze wie „so etwas macht doch heute niemand mehr“ sind leider gar nicht so selten zu hören. Wir müssen den Anspruch haben, dass eine bestimmte Behandlung oder Maßnahme uneingeschränkt dem Handlungsbedarf geschuldet ist, nicht dem angenommenen Vermögen oder Unvermögen der Ausführenden. Wir sind doch die, die Probleme lösen und dem sollten wir unseren Perfektionismus widmen. Bei der Verteidigung dieses guten Rufes stehen wir in einer Verantwortung, vielleicht heute mehr denn je. Das Berufsethos darf da nicht nur für das eigene Projekt gelten. Statt Abschotten gegen vermeintliche Konkurrenz sollten wir gemeinsam an der Qualitätssicherung des akademischen Nachwuchses mitarbeiten, denn auch deren Vermögen, Professionalität und Expertise fällt zuletzt auf die gesamte Berufsgruppe – also auf uns – zurück. Es sollte schlicht dazu gehören, Nachwuchskräfte einzubinden und unterstützend zu begleiten und ihnen Mut zu machen, schließlich auch selbst selbstständig tätig zu werden und nicht ewige freie Mitarbeitende zu bleiben.
Nach einem Ingenieurs- oder Architekturstudium müssen frisch Graduierte für die Kammermitgliedschaft und die Bauvorlageberechtigung etliche Praxiserfahrung nachweisen, die sie in gestandenen Büros vermittelt bekommen. Deren tradiertes System der Nachwuchsbildung ist bei uns zwar nicht realistisch kopierbar. Aber wir sollten uns dessen Sinnhaftigkeit genau vergegenwärtigen und uns selbst in die Mitverantwortung nehmen.
Wünschenswert wäre eine weitere Verdichtung, am besten Verstetigung des engen fachlichen Austauschs zwischen Alumni und Studierenden. Gemeinsame Projekte, zum Beispiel durch das gezielte Weiterforschen an früheren Studien, die gemeinsame kritische Evaluierung von Projekten der inzwischen so langen und durchaus sehr arbeitsreichen Geschichte der Studiengänge.
Wie wäre es mit einer regelmäßigen offenen Diskussion zwischen Werdenden, Aktiven und Ehemaligen zu den Themen Studium, Ausbildung, Weiterbildung. In einem solchen Format könnten Entwicklungen oder auch Fehlentwicklungen besprochen und rasch reagiert werden.
Der Traumberuf macht sich nicht von alleine.
Aber Gottseidank sind wir ja die, die Probleme lösen.
Abstract
Thoughts on the dream job
The academic discipline of restoration is now over 50 years old. The self-image of our independent profession is based on the scientific, methodological and technical-artistic nature of our work. What actually constitutes freelance restoration work and which services on which types of cultural assets require our academic expertise has never been answered in a universally valid way.
The recognition of the liberal profession remains a current task. In this context, quality assurance for young professionals is also of utmost importance. The increasing scientific nature of restoration studies has contributed greatly to the emancipation of the academic profession. However, this must not be at the expense of practical skills. Ultimately, the professionalism, skills and expertise of young professionals also reflect on the entire profession. This cannot be achieved by universities alone.
[i] Berufsbild und Ausbildung des Restaurators in der Bundesrepublik Deutschland. In: BESCH 1995, S. 38–42
[ii] Schwellenwerte sind im Vergaberecht Wertgrenzen für die Anwendung unterschiedlicher Vergabeverfahren. So darf bis zu einer bestimmten Auftragssumme auf offenen Wettbewerb ganz verzichtet werden. Da das mit weniger Planungsaufwand verbunden ist, wird das auch überwiegend so gehandhabt.
[iii] Der 2008 vom EU-Parlament als Empfehlung verabschiedete „Europäische Qualifikationsrahmen“ (EQR/ englisch EQF) soll als „gemeinsames Bezugssystem für Bildung und Lernen in Europa“ dienen. Vom Arbeitskreis EQF im Dachverband E.C.C.O. (European Confederation of Conservator-Restorers‘ Organisations“) wurde der EQR für die Definition von Qualifikations- und Kompetenzniveaustufen für unsere Berufsausübung angewendet, der Endbericht wurde 2010 von der Generalversammlung des E.C.C.O. genehmigt. S. E.C.C.O. 2013
[iv] In früheren Einordnungsversuchen des Berufs findet sich eine ganz sicher zu kurz gegriffene Einschränkung wissenschaftlich basierter Restaurierung allein auf das Naturwissenschaftliche, so beispielsweise in: IFB 2010, S. 30.
[v] Ein richterrechtlich geprägter Begriff für Tätigkeiten, bei denen gewerbliche und freiberufliche Elemente untrennbar verbunden sind. Vgl. FEISST/KRIEGER 2005, S. 35
[vi] Die Anforderungen an den Qualifzierungsgrad als Bachelor oder auf Masterniveau können für die jeweilige Aufgabe anhand der Kompetenzniveaus ebenfalls präzise festgelegt werden.
[vii] Der neue Weiterbildungskurs der Handwerkskammer Leipzig definiert auf seiner Website: „Ziel des Qualifizierungskurses Master Professional für Restaurierung im Handwerk ist die Ausbildung von Fachleuten für die qualitätvolle Ausführung handwerklich-gewerblicher Leistungen am Kulturgut.“ Vgl. https://www.sachsen-denkmal.de/bildung-und-veranstaltungen/ueber-den-masterkurs/ [Zugriff: 06.09.25]
[viii] S. BFJ 2010
[ix] S. VDR/ZDH 2018
[x] Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Mitarbeitenden des Sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, Mitgliedern der Sächsischen Landesgruppe des VDR sowie Lehrenden des neuen Kurses „Master professional Restaurierung im Handwerk“ der Handwerkskammer Leipzig zusammen.
Literaturverzeichnis
BFJ 2010: Bundesamt für Justiz: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk-Master Professional für Restaurierung im Handwerk (Restaurator-Master Professional Restaurierung-Prüfungsverordnung – RestMAProRestPrV) URL https://www.gesetze-im-internet.de/restmaprorestprv/BJNR293400020.html [Zugriff: 06.09.25]
BESCH 1995: Ulrike Besch (Hrsg.), Restauratoren-Taschenbuch 1996. München 1995
E.C.C.O. 2013: European Confederation of Conservator-Restorers‘ Organisations (Hrsg.), Kompetenzen für den Zugang zum Beruf des Konservator-Restaurators, 2.Auflage. Brüssel 2013
FEISST/KRIEGER, 2005: Jürgen Feißt und Dieter Krieger, Das Steuerhandbuch für Freiberufler. 6. überarbeitete Auflage. Freiburg 2005
HÖRLTZ 2012: Annika Höritz, Die Honorarverordnungen für Bildende Kunst. Oktober 2012 In: Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam e.V.: Kunst in der DDR (Online-Angebot) https://www.bildatlas-ddr-kunst.de/knowledge/635 [Zugriff: 06.09.25]
IFB 2010: Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg (Hrsg.), Freiberuflichkeit und Auftragsvergabe bei Restauratoren. Gutachten für den Verband der Restauratoren e.V. Erlangen-Nürnberg 2010
VDR/ZDH 2018: Verband der Restauratoren und Zentralverband des deutschen Handwerks (Hg.): Gemeinsamer Appell zur Nachwuchssicherung. https://www.restauratoren.de/appell-zur-nachwuchssicherung/ [Zugriff: 06.09.25]
