Die Wurzeln des Verbandes der Restaurator:innen 25 Jahre VDR: der Deutsche Verband Freiberuflicher Restauratoren (DVFR)

Der Deutsche Verband Freiberuflicher Restauratoren (DVFR) war ab 1981 neben den zwei mitgliederstärksten deutschen Fachverbänden AdR und DRV der dritte deutsche Restauratorenverband in der BRD. Als Standesvertretung der freiberuflich tätigen Restauratoren setzte er sich besonders für die berufspolitischen Belange der Freiberufler und die Anerkennung des Berufs der Restaurator:in als Freier Beruf ein.


Ein Beitrag von Anne Wermescher

Verbandsgründung und Bestehen (bis zur Fusion)

Die wachsende Gruppe der Freiberufler versuchte zunächst, innerhalb der schon bestehenden Verbände AdR und DRV eine eigene Interessenvertretung zu etablieren. Jedoch sahen sich beide nicht in der Lage diese große Gruppe zu vertreten. So gab es 1980 erste Überlegungen, einen eigenen Verband auf Bundesebene zu gründen. Dieser wurde am 20.3.1981 als Deutsche Verband Freiberuflicher Restauratoren (DVFR) in Wertheim am Main ins Vereinsregister eingetragen.

Schon vor der Gründung des DVFR hatten Regionalverbände freiberuflicher Restauratoren existiert. 1972 war in Stuttgart der Verband der Freiberuflichen Restauratoren in Baden-Württemberg e.V. gegründet worden, 1980 in Kiel der Verband der Freiberuflichen Restauratoren in Norddeutschland e.V. (VFRN). Sie  waren, zusammen mit Einzelmitgliedern, die Gründungsmitglieder des DVFR. Als dritter Regionalverband gründete sich 1982 der Verband Freiberuflicher Restauratoren Rheinlande e.V. (VFRR) in Mainz.

Viele Mitglieder des DVFR entschieden sich für eine Doppelmitgliedschaft. Sie gehörten weiterhin auch dem DRV oder der AdR an und nahmen so am fachlichen als auch am berufspolitischen Austausch ihres Berufsstandes intensiv teil. Diese Tendenz, sich in zwei Verbänden zu engagieren, sollte mit späteren Verbandsgründungen noch weiter zunehmen (und förderte nebenbei den Zusammenhalt zwischen den Verbänden).

Der DVFR wurde in den ersten zehn Jahren bis 1991 von Horst Wengerter als erster Vorsitzender geführt. Anschließend übernahm Jochen Seebach für fünf Jahre den ersten Vorsitz, den er bereits für den Regionalverband Norddeutschland inne gahabt hatte. Ab 1996 führten Andreas Scheideck als erster und Roger Kossann als zweiter Vorsitzender den Verband bis 2001. Weitere engagierte und prägende Mitglieder des DVFR waren unter anderen Reinhardt Meyer-Graft (zeitweise als 2. Vorsitzender), Peter Rau, der über viele Jahre die Geschäftsstelle des Verbandes führte sowie Eberhard Roller, Sven Taubert und Roland Vogel.

Am 26.1.2001 beschloss der DVFR als letzter der sieben Vorgängerverbände seine Auflösung und machte damit den Weg frei für die Fusion.

Bei seiner letzten Mitgliederversammlung im Glasmuseum in Wertheim 2001 beschloss der DVFR seine Auflösung zugunsten der Fusion zum VDR.
Foto: Roger Kossann

Strukturen

Laut Satzung konnten nur freiberuflich tätige Restauratoren als Ordentliche Mitglieder in den Verband aufgenommen werden. Eine Besonderheit des DFVR waren die als Mitglieder geführten Regionalverbände. Sie blieben weiterhin autonom, Einspruchsrecht hatte der DVFR nur in Fragen des Tarifrechts. Ihre Mitglieder waren automatisch auch Mitglied im DVFR.

Seit 1989 nahm der Verband auch Praktikanten und qualifizierte Mitarbeiter freiberuflicher Restauratoren als sogenannte Assistenzmitglieder auf. Angestellte Restauratoren konnten dem Verband als korrespondierende Mitglieder beitreten.

Verbandsarbeit

Bereits kurz nach seiner Gründung 1981 war der DVFR Mitunterzeichner der Stellungnahme „Berufsbild und Ausbildung des Restaurators in der Bundesrepublik Deutschland“, dem sogenannten „Rosa Papier“ und erarbeitet in den Folgejahren zusammen mit DRV, IADA und AdR die Grundsatzpapiere „Ehrenkodex für Restauratoren“ (1986) und „Der Restaurator – Eine Definition des Berufes“ (1986) sowie das „Übergreifende Berufsbild für Restauratoren“ (1990). Neben der Schärfung des beruflichen Profils als verbandsübergreifendes Interesse war das wichtigste Thema des Verbandes die Anerkennung der Freiberuflichkeit für selbständige Restauratoren. Der DVFR war Mitglied des Bundesverbands der Freien Berufe und pflegte einen engen Kontakt zum Institut für Freie Berufe (IFB) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Ein erster Meilenstein war 1984 die „Gutachterliche Stellungnahme zur Qualifizierung des Restaurators als Freier Beruf“ von Günter Keil und Rainer Wasilewski (IFB). Der DVFR unterstützte die Forschungsarbeit zu dem Gutachten maßgeblich, unter anderem durch relevante Erhebungen innerhalb der Mitgliedschaft des DVFR. Auf der Grundlage des Gutachtens erschien 1985 im Deutschen Ärzte-Verlag (Köln) die Broschüre„Der Restaurator – ein Freier Beruf?“ – ein wichtiges Hilfsmittel zur Unterstützung freiberuflicher Restauratoren bei Schwierigkeiten mit dem Finanzamt in Bezug auf die steuerliche Einordnung der beruflichen Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich.

Auch das folgenreiche Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 30.3.1994, bei dem ein Restaurierungsbetrieb als gewerblich eingeordnet wurde, reagierte der DVFR. 1997 beauftragte Reinhard Meyer-Graft im Namen des DVFR ein Wirtschaftsprüfungsbüro mit einer gewerbesteuerlichen Beurteilung der Tätigkeit der Freien Restauratoren. Auch diesmal erfolgte die Datenerhebung durch den DVFR mittels Mitgliederbefragung.Das Gutachten zur Freiberuflichkeit selbständiger Restauratoren von 1998 argumentierte für die Freiberuflichkeit selbständiger Restauratoren in Abgrenzung zum Gewerbe und half den Freiberuflern, ihren Status gegenüber Behörden, im Zweifelsfall zu begründen.

Neben der berufspolitischen Verbandsarbeit richtete der DVFR jährlich in Verbindung mit der Mitgliederversammlung eine Fachtagung aus, ergänzt um Seminare zur Fort- und Weiterbildung der Mitglieder. Auch fanden jährlich Reisen statt. Im Zuge zweier  Reisen in die damalige DDR (1984 und 1988 ) entstanden enge Kontakte  zu den dortigen Kolleg:innen des VBK-DDR. Weitergeführt wurden diese Kontakte nach der politischen Wende in den 1990er Jahren mit zwei gemeinsamen Arbeitstreffen, auf  denen u.a. die gemeinsamen Resolutionen zu Stadtsanierung von Görlitz erarbeitet und unterzeichnet wurden.

Der DVFR war Mitglied im 1994 gegründeten Dachverband Vereinigung der Deutschen Restauratorenverbände (VDR) mit Roger Kossann als Delegiertem des DVFR und Reinhard Meyer-Graft in den Arbeitskreisen „Fusion“ und „Satzung“.

Mitteilungen und Publikationen

Die Verbandsmitteilungen des DVFR gingen bis zuletzt als postalische Rundschreiben an die Mitglieder.

1986 startetedie verbandseigene Schriftenreihe „Der freiberufliche Restaurator“ unter der Redaktion der derzeitigen Vorsitzenden Horst Wengerter und Jochen Seebach. Das Heft erschien jährlich und enthielt zunächst die Beiträge der jährlich stattfindenden Bundestagungen mit Diskussion und Kommentaren. In den folgenden Ausgaben kamen auch verschiedenste Fach- und berufspolitische Beiträge aus der Mitgliedschaft sowie von Gastautoren hinzu. Es wurde ab Heft 2 (1987) um die Rubrik „Positives und Negatives im Berufsfeld des Restaurators“, ab Heft 3 (1988/89) um Termine und Buchempfehlungen und ab Heft 4 (1990/91) um die Rubrik „Hilfsmittel für den Restaurator“ ergänzt. Ob die Publikation nach 1991 fortgeführt wurde, konnte bislang noch nicht geklärt werden.

Für Informationen zu verbandsübergreifenden Themen und Veranstaltungen erhielten alle Mitglieder des DVFR ab 1995 das von der Arbeitsgemeinschaft der Restauratoren (AdR) herausgegebene Bulletin AdR-aktuell.

Ich danke allen, die meine Recherchen zum DVFR mit Material und Auskünften unterstützt haben.
Das Jubiläumsteam freut sich auch weiterhin über Zuschriften und Material zu den Vorgängerverbänden!

Hinterlassen Sie einen Kommentar