Wir setzen unsere Reihe zum 25-jährigen Jubiläum des VDR fort – diesmal mit einem Blick auf den Bundesverband Deutscher DiplomrestauratorInnen (bdr), der später im VDR aufgegangen ist.
Der Ende 1992 gegründete bdr gab für die Entwicklung unseres Berufs wichtige Impulse. Seine Entstehung war eng mit der sich etablierenden Hochschulausbildung verbunden. Er wollte den Hochschulabsolventinnen und ihren Anliegen eine größere Anerkennung und Wirksamkeit verschaffen, als dies – nach ihrer Auffassung – in den 1990er Jahren in den etablierten Verbänden möglich war.
Ein Beitrag von Thomas Krämer

Verbandsgründung – ein Studierenden-Projekt
Der bdr entstand als Projekt der Studierenden des Studiengangs Konservierung und Restaurierung von Kunst- und Kulturgut der Fachhochschule Köln (heute CICS, TH Köln). Der Studiengang hatte sich 1986 konstituiert, 1990 schloss der erste Jahrgang sein Studium mit dem Fachhochschul-Diplom ab. In den in Westdeutschland etablierten Berufsverbänden AdR und DRV fühlten sich Studierende und Berufseinsteiger:innen mit Fachhochschul-Diplom zunächst nicht ausreichend vertreten. Denn diese mussten ja gleichzeitig die Interessen der in der Überzahl angestellten Restauratoren mit konventionellem Berufszugang vertreten. Anschub und Unterstützung erhielten die Gründungsmitglieder vom Kanzler der FH Köln, Dr. Karlfriedrich Lange von Stocmeier. Zum Beispiel konnte der bdr einen Raum der FH Köln als seine Geschäftsstelle nutzen.
Das wichtigste Ziel war laut der Satzung des bdr, „die berufsständischen Interessen der Diplom-Restauratoren/innen in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu vertreten“. Drängend erschien die Durchsetzung der politisch feststeckenden Forderungen nach einem Berufsschutz. Diesen hatten AdR (ATM), DRV und DVFR bereits 1981 in ihrer Stellungnahme zum „Berufsbild und Ausbildung des Restaurators in der Bundesrepublik Deutschland“, dem sogenannten „Rosa Papier“ formuliert.
Beate Kränzle, Gründungsmitglied des bdr, resümierte: „Wir stellten uns vor, daß die Vertretung einer einschlägig ausgebildeten Berufsgruppe die Durchsetzung berufsständischer Anerkennung (Berufsschutz) stärker voranbringen könnte“ (bdr-Nachrichten, 1993-2). Dabei waren viele Mitglieder freiberuflich tätig. Auch ging es darum, darum, das (Fach-) Hochschuldiplom im Tarifrecht zu verankern und so den Status der im öffentlichen Dienst Beschäftigten zu verbessern. Der bdr sah sich als Vorreiter einer Entwicklung, in der sich die Hochschulausbildung als Aufnahmekriterium auch in anderen Verbänden etablierte. 1998 schrieb Andreas Krupa: „Wer den Beruf der/des Restauratorin/Restaurators erlernen will, muß wissen, daß der Berufsweg zwangsläufig über ein Studium an einer Hochschule führt“ (bdr-Nachrichten, 1998-2).
Der Kreis der Ordentlichen Mitglieder des bdr umfasste Studierende und Diplom-Absolvent:innen sowie in Deutschland tätige Absolvent:innen mit vergleichbaren Studienabschlüssen aus anderen Ländern. Das Engagement einer jungen Generation zeigte sich auch darin, dass ab 1998 sogar auch Praktikant:innen Ordentliche Mitglieder werden konnten. Da viele Mitglieder des bdr gleichzeitig den etablierten Verbänden treu blieben, wurden die neuen Ansätze auch dort diskutiert. Kommunikativ ging der bdr neue Wege: Mit seiner gendergerechten Namensgebung und Schreibweise seiner Publikationen setzte er ein Zeichen für eine moderne, inklusive Verbandskultur.

oben: Das Logo des Bundesverbandes Deutscher Diplom-RestauratorInnen – bdr.
Verbandsstrukturen und Verbandsarbeit
Obwohl der bdr mit rund 120 Mitgliedern (1998) zu den kleineren Berufsverbänden zählte, konnte er sich auf die engagierte Mitarbeit seiner Mitglieder stützen. Den ersten Vorstand bildeten Gereon Lindlar (Vorsitzender), Yasemine Becker und Sabine Hermes (Stellvertreterinnen), Caspar Anczykowski (Schatzmeister) und Beate Kränzle (Schriftführerin). 2001 begleitete der Vorstand mit Andreas Krupa als Vorsitzender und Katrin Janis als Stellvertreterin den Verband die Fusion zum VDR.
Eine Besonderheit des bdr war sein Beirat. Die ersten Mitglieder waren Agnes Gräfin Ballestrem, Dr. Karlfriedrich Lange von Stocmeier, Prof. Dr. Udo Mainzer vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege und Prof. Dr. Paul Petry aus Köln. Als spätere Beiratsmitglieder unterstützten Christa Steinbüchel vom Wallraf-Richartz-Museum/Museum Ludwig (seit 1996), Prof. Dr. Achim Hubel von der Universität Bamberg und Prof. Dr. Elisabeth Jägers von der FH Köln (seit 1998) den Verband.
Sechs Arbeitsgruppen befassten sich mit der Beratung von freiberuflichen und im öffentlichen Dienst angestellten Mitgliedern, Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung und der Redaktion der bdr-Nachrichten. Hinzu kamen Regionalvertretungen, die an verschiedenen Standorten Betreuung und Beratung leisteten, in Hamburg und Niedersachsen, in Sachsen-Anhalt sowie Dresden und Umland, in Mainz und Umland, in Baden und Schwaben, in Bayern und München mit Umgebung.
Der brd arbeitete eng mit den anderen Verbänden zusammen. 1994 wurde Gereon Lindlar zum Vorsitzenden des Vorstands der Vereinigung der deutschen Restauratorenverbände (VDR) gewählt, die er nach sechs Jahren lang in die Gründung des heutigen VDR führte. In der Wahl zeigte sich auch die Anerkennung des bdr und seiner Leistungen für die Weiterentwicklung des Berufsstandes innerhalb der Verbandslandschaft.
Durch das klare Bekenntnis der VDR zur akademischen Ausbildung von Restaurator:innen konnte 1996 auch mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks ein alter Streit befriedet werden. Dies gelang durch die gegenseitige Anerkennung der beruflichen Fähigkeiten und ihrer Anwendung im Bereich der Denkmalpflege in einer „Kooperationsvereinbarung“. Der bdr beteiligte sich maßgeblich an der Überarbeitung des Entwurfs zu einem Berufsschutzgesetz („Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung Restaurator“), der 1994 in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht wurde. Seine ursprüngliche Fassung war 1993 vom Deutschen Verband der freiberuflichen Restauratoren (DVFR) erarbeitet und von Bündnis 90/Die Grünen in den sächsischen Landtag eingebracht worden. 1998 fand eine Anhörung zum Entwurf eines Restauratorengesetzes im Kulturausschuss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern statt, bei der Gereon Lindlar einer der angehörten Experten war. In der Folge wurde in Mecklenburg-Vorpommern im November 1999 das erste Landegesetz über die Führung der Berufsbezeichnung Restaurator verabschiedet. Die anderen Initiativen in NRW und Sachsen waren nicht erfolgreich, erst 2011 folgte Sachsen-Anhalt mit einem vergleichbaren Gesetz.
Ein wichtiger Aspekt der Verbandsarbeit war die Veranstaltung von Symposien mit thematischen Schwerpunkten. Das erste Symposium 1993 widmete sich der „Schädlingsbekämpfung mit inerten Gasen in der Konservierung“, das Zweite 1994 dem Thema „Die Kunst zu verpacken …“, u. a. mit Volker Schaible, Jørgen Wadum und Waldemar Stühler als Referent:innen. Ihm folgten die Symposien „Stabilisierung von organischen und anorganischen Materialen“ (1995), „Festigung mit Kieselsäureester in der Steinkonservierung“ (1997), in Kooperation mit dem Generalvikariat des Bistums Köln und „Dispergiertes Weisskalkyhdrat für die Restaurierung und Denkmalpflege“ (2000). Zudem veranstaltete der bdr ab 1998 Workshops, u.a. über die praktische Anwendung von Lasertechnik in der Restaurierung (1999).
Publikationen
Bereits ein Jahr nach der Gründung veröffentlichte der Verband ein Bulletin: Die bdr-Nachrichten, die halbjährlich erschienen. Die umfangreiche Arbeit der Redaktion wurde von einem engagierten Team über die Jahre hinweg geleitet, zu dem Mareen Grannas, Andreas Krupa und Stefan Muck zählten. Die – gemessen an der Zahl der Beiträge – aktivsten Autor:innen waren Susanne Ehrhards, Uwe Vielhaber und Friederike Waentig sowie die bereits genannten Mareen Grannas, Andreas Krupa und Stefan Muck.
Die bdr-Nachrichten enthielten zunächst die internen Verbandsmiteilungen. Darüber hinaus informierten sie die Mitglieder über eine breite Vielfalt von Themen, denen sich die sechs Arbeitsgruppen widmeten. Die Beiträge befassten sich mit den Aktivitäten der VDR, der Eingruppierung im öffentlichen Dienst sowie mit den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen freiberuflicher Tätigkeit. Auch über Themen zum Vorpraktikum und Studium sowie zum Austausch mit anderen Verbänden, Disziplinen und Institutionen erhielten die Mitglieder regelmäßig eingehende Informationen. So wurden z.B. die Rede der Geschäftsführerin des VDR, Henrietta Hessels, auf der Mitgliederversammlung des bdr im Jahr 1994 und das Protokoll der Anhörung im Kulturausschuss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern publiziert. Eine Beitragsreihe informierte über die Ausbildungssituation in anderen Ländern der Welt. Ergänzt wurde das Spektrum durch Artikel aus der Presse, die sich mit der Restaurierung und der Erhaltung von Kunst- und Kulturgut und dabei mit besonders kontroversen Fällen befassten.
1994 wurden die Beiträge des Symposiums „Die Kunst zu verpacken …“ in einer vom bdr gegründeten „Zeitschrift für wissenschaftliche Beiträge“ mit dem Namen „Symposium“ publiziert. Ob diese Zeitschrift fortgeführt wurde, konnte in den aktuellen Recherchen nicht geklärt werden. Die Preprints des fünften Symposiums, „Dispergiertes Weisskalkhydrat für die Restaurierung und Denkmalpflege“ gab 2000 Elisabeth Jägers heraus, mit Unterstützung des Verbandes.
Mein Dank gilt Katrin Janis, Andreas Krupa, Gereon Lindlar und Christian Lühning-Reger, die den Beitrag durch Archivmaterial, wertvolle Hinweise, Ergänzungen und Korrekturen unterstützt haben.
Das Jubiläumsteam freut sich auch weiterhin über Zuschriften und Material zu den Vorgängerverbänden!


